Rechtsprechung
VGH Hessen, 27.03.2001 - 2 A 3411/97 |
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 27.03.2001 - 2 A 3411/97
- BVerwG, 19.07.2001 - 4 B 56.01
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 02.12.1998 - 2 Q 3447/97
Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren
Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage vom 25. September 1997 (2 A 3411/97) gegen den Plan für den Neubau der Bundesautobahn A 66 im Teilabschnitt zwischen der B 27 und der A 7.Nach der von dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Fulda vorgelegten Auflistung haben sich von 1988 bis 1996 an dem Knotenpunkt 127 Unfälle mit vier Toten, 25 Schwerverletzten und 56 Leichtverletzten ereignet (vgl. Bl. 243 der Akte 2 A 3411/97).
Denn auch dort sind keine sicheren und befriedigenden Verkehrsverhältnisse anzutreffen (vgl. Aufstellung der Unfallzahlen: Bl. 243 der Akte 2 A 3411/97), und vor allem wird der Knoten A 66/B 27 erheblich stärker belastet sein als die Anschlussstelle Fulda Nord.
Das Angebot umfasst mehrere Grundstücke, die von dem Antragsteller als grundsätzlich geeignetes Ersatzland akzeptiert worden sind (vgl. insbesondere die lfd. Nrn. 2 bis 5 der Auflistung in dem Schriftsatz des Antragstellers vom 31. Juli 1998 (Bl. 311 der Akte 2 A 3411/97)).